Seit dem 1.1.2004 hat sich die Strafe für das Handyverbot verschärft.
Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt kostet seit dem 1. April nicht nur 40 Euro Bußgeld, sondern bringt außerdem einen Punkt in Flensburg mit sich.
Möchte man weiterhin am Steuer telefonieren, müssen folgende Voraussetungen erfüllt sein.
Der Fahrer muss, falls er während der Fahrt telefonieren möchte, eine Freisprecheinrichtung benutzen. Diese erfüllt nur dann die gesetzlichen Bestimmungen, wenn man mit ihr telefonieren kann ohne das Handy oder ein sonstiges Bedienelement in die Hand nehmen zu müssen.
(Auch für Rad- und Motorradfahrer gilt die Pflicht zur Benutzung einer Freisprechanlage.)
Die Ausnahme:
Wenn der Fahrzeugführer ohne Freisprecheinrichtung telefonieren möchte, muss er anhalten und(!) den Motor abstellen.
Eine Freisprecheinrichtung ist nicht nur des Gesetzes wegen eine gute Wahl, denn das Telefonieren mit solch einem System ist bequemer und die Sprachqualität meist deutlich besser als mit dem Hörer am Ohr.